Empfehlung der Landesregierung zum BStU-Archiv-Standort: Entscheidung bleibt hinter den Möglichkeiten zurück

05.06.20 –

Die Entscheidung der Landesregierung, sich für den Erhalt des BStU-Archiv-Standorts in Frankfurt einzusetzen, ist für uns enttäuschend. Bedauerlich ist auch, dass die Entscheidung ohne systematische Abwägung der Standort-Vorteile von Cottbus und Frankfurt getroffen wurde. Die Forderung an den Bund, in Cottbus eine zusätzliche BStU-Außenstelle einzurichten, begrüßen wir.

Seitdem Cottbus als Standort für das Brandenburger BStU-Archiv ins Gespräch gebracht wurde, ist vor Ort intensiv konzeptionell daran gearbeitet worden, wie das Archiv fruchtbringend für ganz Brandenburg in unserer Stadt verankert werden könnte. Die Stadtverordnetenversammlung hatte sich klar für die Ansiedlung des Archivs in Cottbus positioniert; eine von der Stadt beauftragte Potential- und Machbarkeitsstudie wird im Laufe des Juni vorgestellt.

Cottbus bietet beste Bedingungen dafür, in Zusammenarbeit mit dem BStU-Archiv die Aufarbeitung von DDR-Unrecht in Brandenburg zu stärken. Mit der Einbindung des Archivs in das Gelände vom ehemaligen Zuchthaus bzw. des heute von ehemaligen politischen DDR-Häftlingen geführten Menschenrechtszentrums gibt es hervorragende Voraussetzungen, die Wirkung des DDR-Unrechtsstaats samt Ministerium für Staatssicherheit und dessen Akten auf authentische Weise zu erleben. Sowohl die bildungspolitische Gedenkstättenarbeit als auch die Forschungszusammenarbeit bilden zudem wichtige Rahmenbedingungen.

Auch die Kostenfrage ist kein Argument für Frankfurt (Oder): Laut Roland Jahn, dem Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, wäre nicht nur in Cottbus, sondern auch in Frankfurt (Oder) ein Archiv-Neubau notwendig, weil die dortigen Gebäude nicht den aktuellen Standards für eine archivgerechte Lagerung entsprächen. Eine vergleichende Kostenschätzung für Frankfurt und Cottbus liegt gleichwohl bis heute nicht vor – und das obwohl u. a. von der bündnisgrünen Landtagsfraktion entsprechende Machbarkeitsstudien wiederholt eingefordert wurden.

Die nun vorgeschlagene Einrichtung einer BStU-Auskunfts- und Beratungsstelle in Cottbus bliebe weit hinter den Erwartungen und Möglichkeiten zurück, wenn damit nicht der deutliche Ausbau der bildungspolitischen Gedenkstättenarbeit verbunden wird. Unklar ist nicht zuletzt angesichts der Corona-bedingten Finanz-Probleme im Bundeshaushalt, wie die Chancen für die Durchsetzung dieser Forderung gegenüber dem Bund stehen.

Gleichwohl: Sollte sich der Bundestag für eine neue BStU-Außenstelle in Cottbus entscheiden, werden wir deren Arbeit mit ganzer Kraft unterstützen. Falls die vom Bund für Frankfurt in Aussicht gestellte Machbarkeitsstudie zu dem Ergebnis kommt, dass auch dort ein Neubau notwendig ist, muss das jedoch die bisher nicht erfolgte Klärung der Standortfrage an Hand inhaltlicher Kriterien zur Folge haben.

Dr. Martin Kühne, bündnisgrüner Stadtverordneter sowie Mitglied von Aufarbeitung Cottbus e. V. und Menschenrechtszentrum e. V.