11.04.18 –
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Cottbus ist empört über die Drohung des Bildungsministeriums, dem Kitaträger Fröbel aufgrund seiner Selbstanzeige die Betriebserlaubnis zu entziehen. Außerdem entledigt sich das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport der Verantwortung, den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Kitaplatz einzulösen, einseitig zu Lasten der Kommune.
Dazu erklärt der bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende Hans-Joachim Weißflog: „Fröbel handelt exemplarisch für eine Vielzahl von Trägern, deren Personalbedarf ebenfalls nicht ausreichend finanziert ist. Die Problematik der Ausfinanzierung des Personals betrifft alle freien Kitaträger der Stadt Cottbus. Das Ministerium muss end-lich seiner Verantwortung nachkommen und die bedarfsgerechte Ausfinanzierung der dritten Betreuungsstufe einführen.
Bedarf an längeren Betreuungszeiten besteht in Cottbus für 51 % der abgeschlossenen Kitaverträge. Cottbus ist aufgrund der finanziellen Situation der Stadt nicht in der Lage, den Personalbedarf für diesen Betreuungsumfang aus eigener Kraft zu finanzieren. Die Landtagsfraktion der Grünen hat zusammen mit der CDU eine Gesetzesänderung zur Einführung einer dritten Betreuungsumfangsstufe in den Landtag eingebracht. Diesen haben SPD und Linke als Regierungskoalition im Januar abgelehnt. Als kommunale Verantwortungsträger können wir das nicht nachvollziehen, denn die gemeinsame Forderung von Kommunen und Kitaträgern liegt seit langem auf dem Tisch.“
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