Anfrage zum Bildungsausschuss

04.05.23 –

Sehr geehrter Herr Schulz,

lt. Brandenburgischem Schulgesetz § 103 haben die Schulträger im Benehmen mit den Schulen dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 und der Ganztagsschulen an einer warmen Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen teilnehmen können. Eltern berichten, dass die Kosten für die Mahlzeiten teilweise stark gestiegen sind (z.B. über 6 €) und es zu einer Abmeldung von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Elternhaushalten kommt. Die Möglichkeit eines kostenfreien Mittagessen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wird häufig nicht in Anspruch genommen.

Ich bitte um Beantwortung anliegender Fragen zum Schulessen in Schulen in Trägerschaft der Stadt Cottbus zum kommenden Bildungsausschuss:

  1. Mit welchen Essensanbietern wurden an den Grund-, Ober-, Gesamtschulen und Gymnasien Verträge mit welcher Laufzeit abgeschlossen?
  2. Welche Schulen können in 2023 neue Verträge abschließen?
  3. Wie hoch sind die Kosten für die Mahlzeiten bei den einzelnen Trägern?
  4. Welche Qualitätsstandards werden bei der Ausschreibung der Essensversorgung eingefordert?
  5. Gibt es für den Bereich der Grundschulen eine Statistik über die prozentuale Beteiligung der Schülerschaft an der Essensversorgung?

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