Umsetzung und Evaluation Energiekonzept

11.01.22 –

2013 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung ein Energiekonzept verabschiedet. Danach sollte alle drei Jahre zu Stand, Entwicklung und Zielerreichung berichtet werden. Seit 2017 sind in der Umsetzung des Energiekonzeptes, insbesondere in einer nachvollz iehbaren Berichterstattung
erhebliche Defizite aufgetreten.

Deshalb kam es unsererseits im Fachausschuss Umwelt und Klimaschutz seit Anfang 2020 mehrmals zu Nachfragen bzgl. der Konzept Umsetzung und Evaluation . Erst in der Ausschuss Sitzung vom 14.10.2021 erfolgte unter TOP 6.2 die „Vorstellung der Analyse zum Klimaschutzkon zept der Stadt Cottbus/ Chóœebuz “ seitens der SWC. Diese Information war nicht annähernd mit einem Bericht zur Konzepterfüllung vergleichbar. Es war nicht erkennbar, ob die jeweilige Maßnahme umgesetzt bzw. noch geplant ist oder nicht umgesetzt werden kann.

Vor diesem Hintergrund stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende

  1. Wann legt die Stadtverwaltung den seit Jahren überfälligen Abschlussbericht zum Energiekonzept 2013 mit einer konkret nachprüfbaren, auch verbalen Abrechnung des Erfüllungsstandes jeder Einzelmaßnahme (Stand 2019/2020) v or, der die angeführte Kritik berücksichtigt und auch die Begründung für nicht umgesetzte Maßnahmen enthält?
  2. Kann seitens der Stadtverwaltung die bisherige Konzeptums etzung anhand vereinbarter Kern Kennzahlen (Energiebedarf, Anteil Erneuerbarer Energie n an der Stromerzeugung, Senkung der Treibhausgasemissionen) als Vergleich von 2011 zu 2019/2020 bereitgestellt werden?
  3. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Notwendigkeit einer Fortschreibung des Konzeptes, insbesondere anhand der erkennbaren Defizite in Erfüllung und Controling der bisherigen Umsetzungsmaßnahmen sowie anhand sich zwischenzeitlich verändernden übergeordneten Rahmenbedingungen?
  4. Welche Stellung bezieht die Stadtverwaltung gegenüber der Empfehlung der SWC für eine ca. 200 T € teure Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes (einschl. Maßnahmen-Monitoring)? Wird die von uns als dringlich angesehene Empfehlung in die Diskussionen des kommenden Haushaltes einbezogen?

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