Fernwärmeversorgung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über den Kraftwerksstandort Jänschwalde bis 2032

05.05.22 –

Am 23.11.2017 fand eine außerordentliche nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und Verkehr zum geplanten Cottbuser Gas-Heizkraftwerk statt. Herr Knesevic, SWC-Geschäftsführer, hielt dabei einen Vortrag “Neugestaltung der Fernwärme-Versorgung der Stadtwerke Cottbus GmbH/ Zusammenfassung“. In Folie 10 hieß es dazu wörtlich: „Die Alternative (BHKWs) besteht aus mehreren Einheiten, die skalierbar sind. Der Spitzenwert im Winter kann i. V.m. den bestehenden Gaskesseln gedeckt werden, auch wenn das KW Jänschwalde, aufgrund des Kohleausstiegs, nicht mehr zur Verfügung steht.“ Diese Aussage wurde also ausdrücklich im Blick auf die Schließung des KW Jänschwalde nach dem Kohleausstieg getroffen. Die entsprechende Vorlage I-047/17 „Investitionsvorhaben der SWC GmbH“ wurde am 06.12.2017 im Fachausschuss empfohlen und von der Stadtverordnetenversammlung anschließend auch beschlossen.

In der Antwort der Landesregierung (Drucksache 7/3308) vom März 2021 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur geplanten Müllverbrennungsanlage am Kraftwerksstandort Jänschwalde hieß es zu den Fragen 11 und 12: „Durch die Verlängerung dieses (Wärmeliefer-)Vertrages / zwischen der HKW mbH, der Stadt Cottbus und der LEAG bis 2032 / soll auch weiterhin eine stabile Versorgung mit Fernwärme auch während eines Stillstandes des 'Heizkraftwerkes Cottbus' und des Neubaus des neuen Gas-Heizkraftwerkes der Stadt  Cottbus sichergestellt werden. Der Bedarf an einer Wärmeversorgung der Stadt Cottbus wird auch über die Laufzeit des aktuellen Wärmeliefervertrages hinaus bestehen, so dass mit Blick auf Genehmigungs- und Realisierungszeiträume eine frühzeitige Vorsorge zur Deckung des zukünftigen Bedarfs angezeigt ist. Eine konkrete Bedarfsprognose der Kommune bis 2040 liegt der Landesregierung nicht vor.“

Vor diesem Hintergrund stellt die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN folgende Fragen:

  1. Wie erklärt sich der Widerspruch zwischen der Feststellung der vollständigen Selbstversorgung von Cottbus/ Chóśebuz mit Fernwärme durch das neue Gas-BHKW von 2017 und der Aussagen der Landesregierung von 2021 mit der Verlängerung des Wärmeliefervertrages mit der LEAG von 2019 bis 2032?
  2. Welche LEAG-Fernwärme-Abnahmemengen (im Verhältnis zur Maximalleistung des BHKW) wurden 2019 durch die HKW mbH jährlich und zu welchen Randbedingungen (allgemeiner Back-up für Notfälle, Versorgung bei extremem Winterspitzenverbrauch etc.) vertraglich gebunden?
  3. Wann wurden die Stadtverordneten über die Neuausrichtung der Cottbuser Fernwärmeversorgung (über die Kapazitäten des neuen BHKW hinaus) informiert und mit welcher betriebswirtschaftlichen Begründung geschah dies?

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