Prüfung der Nutzung von klimaschädlichen Heizstrahlern in der Außengastronomie

02.05.22 –

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, um den Betrieb von Heizstrahlern in Cottbus/Chóœebuz in den Außenbereichen gastronomischer Betriebe künftig zu untersagen.

Begründung

Das Aufstellen von sogenannten Heizpilzen bzw. Heizstrahlern im Freien zur Erwärmung der Umgebung für die Besucher der Außenbereiche von Gaststätten, Café etc. kann seit Jahren beobachtet werden. Dies läuft dem allgemeinen Versuch, den klimaschädlichen Ausstoß von Kohlendioxid zu reduzieren, zuwider. Des Weiteren ist festzustellen, dass die Stadt Cottbus/Chóœebuz 2020 per Stadtverordnetenbeschluss der Agenda 2030 beigetreten ist und sich somit den 17 Zielen für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen verpflichtet, zu denen u.a. Maßnahmen zum Klimaschutz gehören.
Jede Außenheizung ist eine Verschwendung von knappen Ressourcen. Bei einer Heizleistung von bis zu 14.000 Watt setzen gasbetriebene Heizstrahler pro Stunde bis zu 3,5 Kilogramm Kohlendioxid frei. Dies sind auf eine Saison gerechnet ca. 2,5 Tonnen Kohlendioxid, so viel wie ein Diesel-Auto mit einer jährlichen Fahrleistung von 18.000 km.

Kategorie

Antrag