Berichterstattung über beschlossene Anträge aus der StVV

13.06.22 –

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, jeweils in der Mai- und der Novembersitzung eines jeden Jahres über den Umsetzungsstand der in den drei Vorjahren beschlossenen Anträge aus der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Die Berichterstattung erfolgt in schriftlicher Form. Dabei werden tabellarisch der Antrag inkl. Nummer, der Zeitpunkt des Beschlusses, die wesentlichen Inhalte des Beschlusses, die wesentlichen Schritte zu seiner Umsetzung (erfolgt, in Planung) und die Bewertung des Gesamt-Erfüllungsstandes dargestellt. Ist der Antrag noch nicht vollständig umgesetzt, werden auch die weiteren Schritte zur Erfüllung - zeitlich untersetzt - dargestellt.

Wird ein Antrag als vollständig erfüllt berichtet und wird dagegen von den Antragstellern kein Widerspruch erhoben, braucht er in der nächsten Berichterstattung nicht weiter berichtet zu werden.

Begründung

Bisher gibt es für die Stadtverordneten keine Möglichkeit – ohne konkrete Nachfrage – den Umsetzungsstand der beschlossenen Anträge aus der StVV nachzuvollziehen. Mit dem Antrag soll die Nachvollziehbarkeit erhöht und die Umsetzung gefördert werden.

Kategorie

Antrag